Für die Bestimmung der Flanken- und Fußtragfähigkeit stützt sich die Norm auf ISO 6336. Hierbei werden unter anderem folgende Randbedingungen gesetzt (Verweise beziehen sich auf die Abschnitte in IEC 61400-4:2012):
- Lastkollektivrechnung nach Miner sollte angewendet werden (Lastkollektiv wird vom Hersteller der Windenergieanlage zur Verfügung gestellt) (siehe Abschnitt 7.2.2.1)
- ZNT und YNT bei 10^10 Lastspielen sollte auf 0.85 abgesenkt werden (siehe Abschnitt 7.2.2.1)
- Betriebsstunden des Getriebes sollten mindestens der prognostizierten Lebenszeit der Anlage entsprechen (siehe Abschnitt 7.2.2.1)
- Sicherheit gegen Pittingbildung sollte 1.25 nicht unterschreiten (siehe Abschnitt 7.2.2.1)
- Sicherheit gegen Zahnfußbruch sollte 1.56 nicht unterschreiten (siehe Abschnitt 7.2.2.1)
- Statische Sicherheit gegen Pittingbildung sollte größer als 1.0 sein (siehe Abschnitt 7.2.2.4)
- Statische Sicherheit gegen Zahnfußbruch sollte größer als 1.4 sein (siehe Abschnitt 7.2.2.4)
- Kv sollte nach Methode B (ISO 6336-1:2006) bestimmt werden. Ergibt die Berechnung einen Wert kleiner als 1.05, so ist der Wert zu 1.05 zu setzen. (siehe Abschnitt 7.2.3.2)
- Kγ für Planetengetriebe nach Table 3 (siehe Abschnitt 7.2.3.3)
- KHβ sollte nach einem höherwertigen Verfahren (Methode B ISO 6336-1:2006) ermittelt werden und einen Wert von 1.15 nicht unterschreiten. (siehe Abschnitt 7.2.3.4)
- KHα und KFα können zu 1.0 gesetzt werden, wenn die erforderlichen Qualitäten nach Table 4 erfüllt werden (siehe Abschnitt 7.2.3.4.3)
- Materialwerte σHlim und σFE aus ISO 6336-5 (siehe Abschnitt 7.2.4)
- Qualität nach ISO 1328-1 (Table 4) Außenverzahnungen: 6 oder besser
- Innenverzahnungen: 7 oder besser (bei nitrierten Hohlrädern auch 8 noch zulässig) (siehe Abschnitt 7.2.6)
- RzH <= 4.8 mm (siehe Abschnitt 7.2.7.2)
- RzF <= 9.6 mm (siehe Abschnitt 7.2.7.2)
In der FVA-Workbench können weiterhin abweichende Werte für die einzelnen Faktoren direkt vorgegeben werden.