| Formelzeichen | q |
|---|---|
| Einheit | mm |
| Attribut-ID | allowance |
| Numerische ID | 735 |
| Datentyp | PMTechValue |
Die Eingabe einer Bearbeitungszugabe q bewirkt, dass das eingegebene Werkzeug als Vorverzahnungswerkzeug angesehen wird, mit dem auch die Fußausrundung hergestellt wird. Die Bearbeitungszugabe q ist auf die Fertigflanke zum oberen Zahndickenabmaß Asne bzw. Zahnweitenabmaß Awe bezogen. Erfolgt keine Eingabe zur Bearbeitungszugabe so wird das Werkzeug als Fertigverzahnungswerkzeug angesehen, mit dem sowohl die Flanke als auch der Zahnfuß hergestellt werden.
Die Bearbeitungszugabe q bzw. eine Bearbeitungszugabe mit Toleranz (q + qT) muss positiv sein und ist vorzugsweise dann einzugeben, wenn das Stirnrad durch zwei Werkzeuge (Vorverzahnungswerkzeug und Fertigverzahnungswerkzeug) bearbeitet wird.
Im Fall, dass sowohl ein Wert für die Bearbeitungszugabe q beim Zahnrad, als auch für die Bearbeitungszugabe qWkz beim Werkzeug angegeben wurden, sind diese beiden Werte für die Berechnung der Geometrie zu addieren.
| 1 | Nennverzahnung |
| 2 | Vorverzahnung |
| 3 | Fertigverzahnung |
| q | Bearbeitungszugabe |
| qT | Bearbeitungszugabe mit Toleranz |
| Awe | oberes Zahnweitenabmaß |
| Awi | unteres Zahnweitenabmaß |
Vorverzahnung
Auf den Flanken des Stirnrades ist für das nachfolgende Fertigverzahnen noch die Bearbeitungszugabe q belassen.
Fertigverzahnung
Die Flanken des Stirnrades sind entsprechend dem oberen Zahndickenabmaß fertigbearbeitet.
Nennverzahnung
Sie stellt die abmaßfreie und abweichungsfreie Verzahnung dar, d.h. sie entspricht im Bereich der Zahnflanken der idealgenauen, spielfreien Verzahnung.
Bei Vorgabe nur eines Werkzeugs und einer Bearbeitungszugabe q erfolgt die Geometrieberechnung als Vorverzahnung. Die erzeugte Geometrie und die erstellten Plots sind in diesem Fall genau auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Der Plot der Gegenradkopfbahn kann zwar für die Vorverzahnung aktiviert werden, ist aber in diesem Fall nicht sinnig.
Eine vollständige Bestimmung der Geometrie erfolgt bei folgenden Angaben:
Für weitere Informationen siehe STplus Kapitel 4.2